Gemeinde
Stellenausschreibung Putzfrau
Reinigungskraft (Teilzeit: ca. 10%)Einweihung Kleinstkraftwerk ARA
Am Samstag, den 16. Juni 2012 wird das Kleinstkraftwerk ARA offiziell eingeweiht. Die Einweihung findet beim Kraftwerk "obri Chipfe" statt.Die Bevölkerung von Grächen ist zu diesem Anlass, welcher um 11.00 Uhr beginnt, herzlich eingeladen.
Ab dem Dorfplatz wird ab 10.00 Uhr ein Shuttlbus für die Bevölkerung zur Verfügung stehen, welcher bis 15.00 Uhr verkehrt.
Einberufung Ur- und Burgerversammlung
Einberufung Ur- und Burgerversammlung vom 31. Mai 2012Anhang: Neues Bau- und Zonenreglement Grächen
Öffnungszeiten Gemeindekanzlei
Die Gemeindeverwaltung hat im letzten Jahr neu für den Donnerstag die Schalteröffnungszeiten der Kanzlei von 17.00 - 20.00 Uhr eingeführt.Diese Dienstleistung wurde von der Bevölkerung nur selten bis gar nicht beansprucht.
Aus diesem Grund entfällt die Schalteröffnungszeit der Kanzlei von 17.00 - 20.00 Uhr, ab 01. Juni 2012.
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung Polizist/inDeponiegebühren
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2011 die Deponiegebühren auf Fr. 20.-- pro m3 festgesetzt.Die Erhöhung der Deponiegebühr tritt am 01. März 2012 in Kraft.
Hundesteuern 2012
An die Hundebesitzer - Hundesteuern 2012Bau Parkhaus
Information betreffend Bau des ParkhausesTageskarte Gemeinde 2012
Ab sofort kann auf der Gemeinde die "Tageskarte Gemeinde" (SBB-Billette) für 2012 bezogen werden. Pro Tag stehen drei Billette zur Verfügung.
Die Tageskarten können nicht reserviert werden. Diese müssen direkt auf der Kanzlei bezogen und bar bezahlt werden. Der Preis Pro Tageskarte beträgt Fr. 40.--.
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Polizeistundenverlängerungen
Gemeinderatsbeschluss Polizeistundenverlängerungen:
Ab sofort (10. Mai 2010) gilt für Polizeistundenverlängerungen:
Polizeistundenverlängerungen sind 10 Tage vor dem Anlass - mit Angaben des Verlängerungsgrundes - schriftlich an die Gemeinde einzureichen.
Gebühren:
Pro Stunde Verlängerung werden generell Fr. 50.-- einkassiert. Zusätzliche Kosten für die zweite Bewilligung Fr. 50.--, für die dritte Bewilligung Fr. 100.--, für die vierte Bewilligung Fr. 150.-- usw. (für jede weitere Bewilligung erhöht sich der Betrag jeweils um Fr. 50.--) gerechnet pro Jahr.
Beispiel:
1. Verlängerung Fr. 50.--/Std.
2. Verlängerung Fr. 50.--/Std. + Fr. 50.--
3. Verlängerung Fr. 50.--/Std. + Fr. 100.--
4. Verlängerung Fr. 50.--/Std. + Fr. 150.-- usw.
Die Bewilligung werden von der Gemeinde augestellt / die Gebühren werden von der Gemeindepolizei einkassiert.




17.05.2012



